Nutzungsregeln für schulische Computer

Präambel:

Als Grundlage für die Nutzung der Computer (v.a. für die damit verbundene Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten) gelten gegenseitiger Respekt und Wertschätzung, die Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der Schutz des materiellen und gegenseitigen Eigentums anderer.

Allgemeine Regel:

  • Computer dürfen nur für schulische Zwecke verwendet werden
  • Das Spielen an PC ist grundsätzlich untersagt (auch Online-Spiele)
  • Essen und Trinken ist an den PC-Arbeitsplätze untersagt
  • Beschädigungen und Störfälle sind sofort in der LSW zu melden
  • Smartboards dürfen nur unter Aufsicht von Lehrkräften genutzt werden

Internetnutzung:

  • Der Besuch von Chatrooms, die private Emailkommunikation, das Aufrufen von Seiten sozialer Netzwerke oder online-Auktionen ist verboten
  • Pornografische, gewaltverherlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen , zu speichern oder anzuwenden ist strengstens untersagt
  • Das Umgehen des bestehenden Internetfilters ist verboten.

Zugangsberechtigung/ Passwörter/ Sicherheit:

  • Nur wer gültige Zugangsdaten hat darf den Computer benutzen
  • Jeder Schüler/jede Schülerin verfügt über einen individuellen Zugang mittels Benutzername und Passwort
  • Das Passwort ist unbedingt geheim zu halten
  • Eine Anmeldung unter Benutzername und Passwort eines anderen Nutzers ist verboten
  • Nach der Nutzung muss man sich vom System abmelden und den Computer herunter fahren
  • Für die Inhalte von versendeter und gespeicherten Dateien sind die Nutzer selbst verantwortlich

Datensicherung:

  • Für das Speichern von Daten stehen die individuellen oder öffentlichen Laufwerke zur verfügung
  • Nicht mehr zu gebrauchende Dateien
  • am Ende des Schuljahres werden alle Dateien auf den öffentlichen Laufwerken gelöscht
Zuletzt geändert: Freitag, 12. Juni 2020, 18:19