Nutzungsregeln für schulische Computer
Präambel:
Als Grundlage für die Nutzung der Computer (v.a. für die damit verbundene Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten) gelten gegenseitiger Respekt und Wertschätzung, die Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der Schutz des materiellen und gegenseitigen Eigentums anderer.
Allgemeine Regel:
- Computer dürfen nur für schulische Zwecke verwendet werden
- Das Spielen an PC ist grundsätzlich untersagt (auch Online-Spiele)
- Essen und Trinken ist an den PC-Arbeitsplätze untersagt
- Beschädigungen und Störfälle sind sofort in der LSW zu melden
- Smartboards dürfen nur unter Aufsicht von Lehrkräften genutzt werden
Internetnutzung:
- Der Besuch von Chatrooms, die private Emailkommunikation, das Aufrufen von Seiten sozialer Netzwerke oder online-Auktionen ist verboten
- Pornografische, gewaltverherlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen , zu speichern oder anzuwenden ist strengstens untersagt
- Das Umgehen des bestehenden Internetfilters ist verboten.
Zugangsberechtigung/ Passwörter/ Sicherheit:
- Nur wer gültige Zugangsdaten hat darf den Computer benutzen
- Jeder Schüler/jede Schülerin verfügt über einen individuellen Zugang mittels Benutzername und Passwort
- Das Passwort ist unbedingt geheim zu halten
- Eine Anmeldung unter Benutzername und Passwort eines anderen Nutzers ist verboten
- Nach der Nutzung muss man sich vom System abmelden und den Computer herunter fahren
- Für die Inhalte von versendeter und gespeicherten Dateien sind die Nutzer selbst verantwortlich
Datensicherung:
- Für das Speichern von Daten stehen die individuellen oder öffentlichen Laufwerke zur verfügung
- Nicht mehr zu gebrauchende Dateien
- am Ende des Schuljahres werden alle Dateien auf den öffentlichen Laufwerken gelöscht
Zuletzt geändert: Freitag, 12. Juni 2020, 18:19